Vergaberichtlinien der Sportstiftung Saar

PRÄAMBEL

Maßnahmen, die von der Sportstiftung Saar gefördert werden, müssen dem Stiftungszweck gemäß § 2 der Satzung entsprechen. Dort heißt es: Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung des Sports, insbesondere des Spitzensports, des Sports in Schule und Verein, vorrangig zum Zweck der Nachwuchssicherung in Vereinen und Verbänden und der Inklusion behinderter und benachteiligter Menschen in Vereinen und Verbänden.

SPITZENSPORT

Die Sportstiftung Saar unterstützt erfolgreiche Athletinnen und Athleten in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen, ideell und finanziell, in begründeten Fällen auch in nicht-olympischen Sportarten, sowie erfolgreiche Trainer.

  1. Benennung Team-Olympia

    Die Benennung des Team-Olympia erfolgt auf Vorschlag des Vergabeausschusses durch den Vorstand der Sportstiftung. Benannt werden können Athlet/-innen in olympischen und paralympischen Sportarten/Disziplinen, die bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften eine Platzierung von Platz 1 bis 16 (für Teilnehmer/-innen an Paralympischen Spielen gilt: Platz 1 bis 6), erreicht haben. Des Weiteren können auch Athlet/-innen benannt werden, die aufgrund ihrer Position in der aktuellen Weltrangliste die Qualifikation für die Olympischen Spiele bzw. Paralympics erreicht haben/hätten.

  2. Förderleistungen für Sportler/innen des Team-Olympia

    Förderleistungen können zusätzlich zur Stiftung Deutsche Sporthilfe, zum Förderausschuss Spitzensport und zum Landesausschuss für Leistungssport gewährt werden.
    Die finanziellen Leistungen lassen sich im Rahmen dieser Förderung in drei Bereiche gliedern:
    1. die Gewährung einer „Regelförderung“ (RF)
    2. die Gewährung einer „Projektförderung“ (ProF)
    3. die Gewährung von gestaffelten Prämien für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen
       

    Förderkreis: Olympiakader, Ergänzungskader und Perspektivkader sowie Teilnehmer/-innen an und Kandidaten/-innen für internationale Meisterschaften.
    Weitere zuschussfähige Bereiche: Weiterhin sind einzelfallbezogene Förderleistungen auf der Basis eines vorliegenden Antrages sowie der sonstigen Unterstützungsgelder möglich.

  3. Prämienzahlung für internationale Erfolge im Aktivenbereich in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen

    Für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen, sowie Welt- und Europameisterschaften in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen werden gestaffelte Prämien gezahlt. Für jede/n Athlet/in wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig und zwar für den jeweils höchsten Erfolg.
    Die Sportstiftung Saar orientiert sich dabei entschieden an den sportethischen Werten eines dopingfreien Sports! Die Athlet/-innen sind im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Anti-Doping Regeln von NADA und WADA dazu verpflichtet, erzielte Prämienzahlungen und Regelleistungen zurück zu zahlen.

    Prämienregelung für Trainer
    Die Sportstiftung Saar belohnt herausragende Leistungen von Trainer/-innen, die dem OSP-/LA-L-System des Saarlandes (keine Bundestrainer/-innen) angehören. Auf Antrag und nach Vorschlag des Vergabeausschusses können Trainer/-innen erfolgreicher Athlet/-innen Prämien max. in Höhe eines Drittels des für die Athleten ausgelobten Betrages erhalten. Antragsberechtigt ist, wer hauptverantwortlich ist für die Trainingsplanung, die Umsetzung des Trainings und den täglichen Trainingsprozess. Für jeden Trainer/-in wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig und zwar für den jeweils höchsten Erfolg

    Prämien für das Erreichen von Startplätzen für die Olympischen/Paralympischen Spiele
    Athlet/-innen, die einen persönlichen Startplatz oder einen Quotenplatz für die Olympischen/Paralympischen Spiele erreicht haben, erhalten eine Prämienzahlung. Die Athlet/innen bestätigen ihr Einverständnis mit den aktuellen Förderrichtlinien in Schriftform. Gemäß § 2 (3) der Satzung der Sportstiftung Saar besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
  4. Bestätigung des Perspektiv-Team Olympia (Benennung durch den LA-L)

    Der Landesausschuss für Leistungssport (LA-L) benennt ein Perspektiv-Team Olympia, welches durch den Vorstand der Sportstiftung Saar zu bestätigen ist. Die bestätigten Sportler/innen können in den Genuss der unter 5. genannten Förderungen durch die Sportstiftung kommen.
  5. Förderleistungen für Sportler des Perspektiv -Team Olympia

    Der Landessportverband für das Saarland (LSVS) / Landesausschuss für Leistungssport (LA-L) richtet zur Vorbereitung auf Olympische Spiele ein Perspektiv-Team Olympia ein mit dem Ziel, aussichtsreiche saarländische Juniorensportler/innen in der Übergangsphase von der Jugend- in die Aktivenklasse (in der Regel der Altersbereich 16 bis 23 Jahre) zu fördern.
    Voraussetzung zur Aufnahme in das Team ist eine erfolgreiche Teilnahme an internationalen Jugend- und Juniorenmeisterschaften in olympischen Disziplinen sowie eine gute Perspektive zur Teilnahme an kommenden Olympischen Spielen. Die Benennung des Perspektivteams erfolgt durch den LA-L, die Bestätigung und Bereitstellung der Fördermittel erfolgt durch die Sportstiftung Saar.
    Für jede/n geförderte/n Athletin/en wird ein Förderkonto eingerichtet bzw. ein individuelles Maßnahmenpaket erstellt. Es erfolgt eine individuelle Absprache der Förderleistungen zwischen LAL/OSP und den Athleten.

SPORT IN SCHULE UND VEREIN

Der Vergabeausschuss kann dem Stiftungsvorstand einzelfallbezogene Förderleistungen auf der Basis eines vorliegenden Antrages vorschlagen. Förderfähige Projekte in Kindergarten, Schule und Verein, vorrangig zum Zweck der Nachwuchssicherung in Vereinen und Verbänden sind insbesondere

  • Ausbau und Förderung der landesweiten Kooperationen „Schule und Verein“ (Sportklassen, Talentetag, Veranstaltungen usw.)
  • Ausbau und Förderung des Sports in der Ganztagsschule
  • Aufbau des Gütesiegels „sportbewegte Schule“ für Grundschulen und weiterführende Schulen (u.a. Schülermentorenausbildung)
  • Förderung der Teilnahme an internationalen Schulsportwettkämpfen
  • Vereins- und Verbandsberatung
  • Förderung neuer Ideen und Projekte in Kindergarten, Schule und Verein

INKLUSION BEHINDERTER UND BENACHTEILIGTER MENSCHEN IM SPORT

Der Vergabeausschuss kann dem Stiftungsvorstand einzelfallbezogene Förderleistungen auf der Basis eines vorliegenden Antrages vorschlagen. Förderfähige Projekte im Bereich der Inklusion behinderter und benachteiligter Menschen in Vereinen und Verbänden sind insbesondere Pilotprojekte, die die Inklusion in der Gesellschaft nachhaltig weiterbringen.

Der Vergabeausschuss wird bei den Beratungen zu Anträgen in diesen Bereichen einen Vertreter aus dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband Saarland e.V. einladen und anhören.